Das Präsidium, auch als Vorstand bezeichnet, kann aus mehreren Personen bestehen und übernimmt die Leitungsebene in Verwaltung und Organisation des Vereines. Bei einem eingetragenen Verein wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt (§26 – §27 BGB). Die ins Vereinsregister eingetragenen Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein gerichtlich sowie außergerichtlich und übernehmen somit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Satzung legt fest, in welchem Zeitraum ein Präsidium gewählt wird und tätig sein darf, aus welchen Mitgliedern (u.a. Präsident, Vizepräsident, Mitglieder, …) es besteht und wie es den Verein vertritt. Das Präsidium des StadtSportBund Dresden e.V. besteht aus acht Mitgliedern, wobei der Präsident, der 1. Vizepräsident und die 2. Vizepräsidentin den vertretungsberechtigten Vorstand bilden.
Tätigkeitsbereich:
Finanzen
Tätigkeitsbereich:
Sportjugend
Tätigkeitsbereich:
Leistungssport
Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle außerhalb der Schulferien besetzt und telefonisch regelmäßig Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 -16.00 Uhr, am Mittwoch von 09.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr für Sie erreichbar.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind häufig im Auftrag des Sports außerhalb unterwegs. Daher bitten wir im Vorfeld um telefonische Terminvereinbarung, auch gern per E-Mail an info@ssb-dresden.de.